BNF - Nationales Qualifizierungsprogramm

BNF Info Center

Projektsuche

Nein, aber wenn Sie aktiv nach einem passenden BNF-Projekt suchen, werden Sie von Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater darin unterstützt und haben gute Chancen, einen Projekteinsatzplatz zu finden.

Die Kontaktdaten erhalten Sie von Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater nach dem Erstgespräch, wenn sie/er das Projekt für Sie ebenfalls passend findet.

Ja, Sie bewerben sich mit Ihrem Bewerbungsdossier bei der Projektleitung, in der Regel per E-Mail.

Das hängt von der Grösse der Organisation/Firma ab, die Sie kontaktieren möchten. Bitte besprechen Sie die Kontaktaufnahme mit Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater, die/der Sie gerne dabei unterstützen wird.

Bitte besprechen Sie das geeignete Vorgehen mit Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater. Diese*r wird Sie bei der Akquisition gerne unterstützen.

Ja, die Projektleitung ist nicht verpflichtet, eine Bewerbung zu akzeptieren. Eine Absage kann auch nach dem Vorstellungsgespräch erfolgen. Sie haben ebenfalls das Recht, der Projektleitung nach dem Vorstellungsgespräch abzusagen.

Wenn die zuweisende Behörde (RAV, Sozial-, Migrations-, Flüchtlingsdienst, IV) mit der Kursteilnahme einverstanden ist, können Sie während der Projektsuche bereits Kurse besuchen und/oder ein Coaching in Anspruch nehmen.

Aber nicht alle Kantone bieten diese Möglichkeit an. Für eine Abklärung, ob das bei Ihnen zutrifft, können Sie Ihre BNF-Beraterin /Ihren BNF-Berater kontaktieren.

Projektteilnahme

Wenn Sie in einer Nonprofit-Organisation einen Projekteinsatz machen, entspricht der auf der Projektbestätigung erwähnte Beschäftigungsgrad Ihrem Gesamtbeschäftigungsgrad bei BNF und setzt sich wie folgt zusammen:
- 4/5 der Zeit sind für die Projektarbeit, davon maximal 10% der Zeit für Kurse und Coachings (Anmerkung: Die Teilnahme an Kursen und Coachings ist freiwillig)
- 1/5 der Zeit sind für die Stellensuche

Wenn Sie Ihren Projekteinsatz in der Privatwirtschaft machen (Berufspraktikum), entspricht der auf der Projektbestätigung erwähnte Beschäftigungsgrad Ihrem Gesamtbeschäftigungsgrad bei BNF und setzt sich wie folgt zusammen:
- 4/5 der Zeit sind für die Projektarbeit
- 1/5 der Zeit sind für die Stellensuche, Kurse und Coachings (Anmerkung: Die Teilnahme an Kursen und Coachings ist freiwillig)

Ja, das RAV erwartet von Ihnen, dass Sie die gleiche Anzahl an Bewerbungen einreichen, wie vor Beginn des BNF-Projekteinsatzes.

Für unsere RAV-Kunden gilt:
- Sie erhalten während des Projekteinsatzes weiterhin Ihr Taggeld von der Arbeitslosenkasse. Zusätzlich erhalten Sie die Reisespesen und pro Tag 10 CHF bis 15 CHF für auswärtige Verpflegung von der Arbeitslosenkasse rückerstattet.

Für unsere Kunden von Sozial-, Migrations-, oder Flüchtlingsdiensten oder  der IV gilt:
- Sie erhalten während des Projekteinsatzes weiterhin die finanzielle Unterstützung von der Behörde, bei welcher Sie angemeldet sind. Ihre Ansprechperson bei dieser Behörde wird Sie über den genauen Umfang der Spesenrückerstattung informieren.

In der Regel ist es sinnvoller, sich neben der Stellensuche, die weiterhin 1. Priorität hat, auf ein Projekt zu konzentrieren. Im Einzelfall kann  eine Kombination zweier Projekte sinnvoll sein. Besprechen Sie diese Frage mit Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater.

Mindestens 20%, in Absprache mit der Projektleitung auch mehr.

Nein. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht vor, dass mindestens 20% des Pensums für die Stellensuche eingesetzt wird. Kontaktieren Sie bei solchen Problemen Ihre*n BNF-Berater*in

Die Teilnahme bei BNF ist immer inklusive Zeit für die Stellensuche und allfällige Kurse/Coachings. Solange Sie die übrig bleibenden 40% für Stellensuche und allfällige BNF-Kurse einsetzen, ändert sich an Ihrem Taggeld nichts.

Für unsere RAV-Kunden gilt:
- Ob eine Verlängerung nach 6 Monaten in Frage kommt, hängt vom Kanton ab, in dem Sie beim RAV angemeldet sind. Die Entscheidung über die Verlängerung liegt beim RAV. Besprechen Sie ein solches Anliegen mit Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater.

Für unsere Kunden von Sozial-, Migrations-, Flüchtlingsdiensten oder  der IV gilt:
- Diese Entscheidung obliegt der zuweisenden Behörde, bei welcher Sie angemeldet sind. Besprechen Sie ein solches Anliegen mit Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater.

Einen Verlängerungsantrag sollten sie mindestens zwei Wochen vor Ende des Projekteinsatzes einreichen

Ja, Vorstellungsgespräche haben 1. Priorität. Sie haben 1/5 oder 20 % Ihres Pensums für die Stellensuche zu Gute.

Für einen RAV-Termin können und müssen Sie sich von der Projektarbeit entschuldigen. Sie brauchen die Zeit nicht zu kompensieren.

Ihre Ansprechperson bei der zuweisenden Stelle (RAV, Sozial-, Migrations-, Flüchtlingsdienst, IV) und Ihre Projektleitung.

Die Ferientage müssen mit dem RAV und der Projektleitung abgesprochen werden.

Ja. Bitte beantworten Sie im Formular die Frage 3 (Haben Sie in diesem Monat an einer arbeitsmarktlichen Maßnahme teilgenommen?) mit "ja" und senden Sie das Formular jeden Monat direkt an Ihre Arbeitslosenkasse.

Besprechen Sie das Austrittsdatum mit Ihrer Projektleitung und Ihrer BNF-Beraterin / Ihrem BNF-Berater.

Wenden Sie sich an Ihre BNF-Beraterin / Ihren BNF-Berater.

Das Arbeitszeugnis wird von der Organisation/Firma ausgestellt, bei der Sie einen Projekteinsatz leisten. Bitten Sie diese, BNF darin nicht zu erwähnen. Für Fragen zu den Formulierungen wenden Sie sich bitte an Ihre BNF-Beraterin / Ihren BNF-Berater.

Kurse und Coaching

Wenn die Teilnahme über eine zuweisende Behörde (RAV, Sozial-, Migrations-, Flüchtlingsdienst, IV) erfolgt und diese mit der Teilnahme an den Kursen und/oder einem Coaching einverstanden ist, werden die Kosten übernommen.

Wenn Sie sich als Privatperson ohne zuweisende Stelle für einen BNF-Kurs oder ein Coaching anmelden, müssen Sie die Kurskosten selber übernehmen. Die genauen Kosten für Kurse und Coachings finden Sie auf unserer Homepage unter «Fördern».

Ja. In der Regel sind 10% Ihres Pensums für Kurse und Coachings reserviert. In Absprache mit Ihrer Projektleitung können Sie auch mehr Zeit für Kurse aufwenden.

AMM-Bescheinigung

Ihr BNF-Projekteinsatz ist eine vom RAV gewährte arbeitsmarktliche Massnahme. In diesem Rahmen verlangt die Arbeitslosenkasse von Ihnen jeden Monat eine Bescheinigung, auf der Sie ihre Arbeitszeit und Ihre Spesen erfassen. Diese Bescheinigung heisst "AMM-Bescheinigung".   

Bitte beachten Sie, dass BNF mit den Arbeitslosenkassen ein Spezialabkommen hat und seine eigenen AMM-Bescheinigungen verwenden darf. Diejenigen, die Sie allenfalls direkt vom RAV bekommen, können Sie wegwerfen, und während der ganzen Laufzeit Ihres BNF-Projekteinsatzes nur die AMM-Bescheinigungen von BNF verwenden.

Auf der Grundlage der AMM-Bescheinigung wird Ihre Arbeitslosenkasse Ihnen Ihre Taggelder und ihre Spesen ausbezahlen. Deshalb ist es wichtig, diese Bescheinigung korrekt auszufüllen.   

Die Erstattung von Spesen erfolgt nach den Regelungen der Arbeitslosenkassen. BNF hat keinen Einfluss auf diese Regelungen.

Als BNF-Projektteilnehmer*in sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre AMM-Bescheinigung auszufüllen und zu unterschreiben. Diese muss ebenfalls von Ihrer Projektleitung mit einer Unterschrift bestätigt werden, jedenfalls wenn Sie direkt mit dieser arbeiten. Für den Fall, dass die Projektleitung länger abwesend ist (Reise, Krankheit etc.), können Sie die Bescheinigung auch von einer Vertretung unterschreiben lassen. Bitte informieren Sie umgehend Ihre BNF-Beraterin /Ihren BNF-Berater, falls es für Sie nicht möglich ist, eine Unterschrift zu bekommen.

Bitte senden Sie Ihre AMM-Bescheinigung des jeweiligen Monats zwischen dem 25. und dem Monatsende an BNF. Sie dürfen Ihre Arbeitszeiten zu Monatsende im Voraus ausfüllen und können uns allfällige Änderungen nachträglich elektronisch per E-Mail melden.

Schicken Sie Ihre AMM-Bescheinigung per Post an BNF Bern, in einem der vorfrankierten Umschläge, die Sie mit Ihrem BNF-Dossier erhalten haben.  

Nach Erhalt werden wir die AMM-Bescheinigung prüfen und gegenzeichnen. Schliesslich schicken wir sie an Ihre Arbeitslosenkasse, damit Sie Ihre Taggelder und Spesen pünktlich erhalten.

Wenn Sie oder Ihre Projektleitung im Homeoffice sind, und Sie nicht die Möglichkeit haben, die Bescheinigung von Hand oder elektronisch unterschreiben zu lassen, können Sie wie folgt vorgehen:  
- Unterschreiben Sie das Dokument, scannen Sie es (bitte auf die Qualität achten) und schicken Sie es per E-Mail an BNF (info.bnf@unibe.ch). Setzen Sie Ihre Projektleitung ins CC dieser E-Mail.
 

Fragen Sie zuerst bei der Arbeitslosenkasse nach, warum Sie Ihr Taggeld nicht erhalten haben. BNF hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Taggelder.

Die Tabelle umfasst einen ganzen Monat. Wir bitten Sie, den Zeitraum, in dem Sie in einem BNF-Projekt sind, mit den vorgegebenen Codes zu erfassen. Jede Woche besteht aus 10 Feldern, 5 für die Vormittage und 5 für die Nachmittage.  

Die Anzahl der Felder, die es auszufüllen gilt, hängt vom Beschäftigungsgrad ab:  
- Wenn der gesamte Beschäftigungsgrad Ihres BNF-Projekts 100% beträgt, müssen Sie alle Felder ausfüllen.
- Wenn der gesamte Beschäftigungsgrad Ihres BNF-Projekts 80% beträgt, müssen Sie 8 Felder pro Woche ausfüllen.
- Wenn der gesamte Beschäftigungsgrad Ihres BNF-Projekts 50% beträgt, müssen Sie 5 Felder pro Woche ausfüllen.
Falls Ihr Arbeitsplan nicht jede Woche gleich aussieht: Bitte achten Sie darauf, dass die Gesamtzahl der ausgefüllten Felder pro Monat stimmt.  

Es ist möglich, ein Feld zweizuteilen, falls Sie an einem Halbtag verschiedenen Aktivitäten nachgehen. Wenn Sie zum Beispiel von 8 bis 10 Uhr an Ihrem Projekteinsatzplatz arbeiteten und anschliessend von 10 bis 12 Uhr ein Vorstellungsgespräch hatten, können Sie das entsprechende Feld wie folgt aufteilen: X/H.
ODER umgekehrt: Wenn Sie zum Beispiel von 8 bis 10 Uhr ein Bewerbungsgespräch hatten und anschliessend bis Mittag am Projekteinsatzplatz arbeiteten, können Sie das Feld wie folgt aufteilen: H/X

Vom ersten Projekteinsatztag an (vorher und nach dem letzten Tag des Projekts bitte leer lassen).

Jeder Code wird durch einen Buchstaben gekennzeichnet. Sie finden die Liste der möglichen Codes auf der AMM-Bescheinigung und ausführliche Erläuterungen unter diesen FAQ.

Wenn Sie an Ihrem Projektstandort arbeiten.

Wenn Sie im Homeoffice für Ihr BNF-Projekt arbeiten -Wenn Sie die Stellensuche zu Hause erledigen. Für die Arbeit im Homeoffice brauchen Sie die Einwilligung Ihrer Projektleitung. Für die Arbeitstage im Homeoffice können keinerlei Spesen erstattet werden.

- Wenn Sie einen BNF-Kurs vor Ort oder online besuchen

- Wenn Sie an einer Coaching-Sitzung teilnehmen

- Wenn Sie an der Informationsveranstaltung von BNF teilnehmen, via Zoom oder vor Ort

Für Vorstellungsgespräche, genehmigte Kurse außerhalb des Programms, Vorstellungsgespräche beim RAV oder persönliche/familiäre Verpflichtungen. Sie können es auch für Brückentage verwenden, an denen Ihr Projektplatz geschlossen ist (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr), wenn Sie in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen möchten. Sie müssen Ihre Stellensuche in dieser Zeit fortsetzen.

Wichtiger Hinweis: Geben Sie im Bemerkungsfeld unbedingt das Datum und den Grund für die Abwesenheit an.

Wenn Sie während Ihres BNF-Projekteinsatzes einen Zwischenverdienst annehmen.  

Bitte denken Sie daran, in diesem Fall auch das Zwischenverdienstformular auszufüllen. Dieses können Sie direkt an Ihre Arbeitslosenkasse schicken. BNF benötigt dieses Formular nicht.

So melden Sie Ihre Urlaubstage:

- BNF-Projektdauer < 3 Monate: Sie haben keinen Anspruch auf einen Urlaubstag.
- BNF-Projektdauer ≥ 3 Monate: Sie haben Anspruch auf 5 Urlaubstage pro 3-Monats-Zeitraum, d. h. 10 Tage für ein 6-monatiges Projekt, sofern diese Tage auf Ihrer Arbeitslosenabrechnung verfügbar sind (Kontrollfreie Bezugstage).

Bevor Sie Ihren Urlaub festlegen, besprechen Sie ihn mit der Projektleitung, um das Einverständnis zu erhalten, und informieren Sie Ihre*n RAV-Berater*in mindestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn.

Falls das Unternehmen, das Sie aufnimmt, in einem Zeitraum schließt, in dem Sie selbst keine Ferientage beziehen möchten (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr), geben Sie bitte Code H an und vermerken Sie im Bemerkungsfeld "Projektort geschlossen von xxx bis xxx". Sie müssen Ihre Stellensuche während dieser Zeit fortsetzen.

Zum Beispiel wenn Sie sich für einen Kurs angemeldet haben und unentschuldigt fernbleiben (selbst wenn Sie am Projektplatz arbeiten).

Nach demselben Prinzip wie Code E (Zwischenverdienst).

Im Fall einer Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft.

Im Krankheitsfall sind Sie ab dem vierten Krankheitstag, Samstag und Sonntag eingeschlossen (im Kanton Wallis ab dem dritten Krankheitstag) verpflichtet, Ihrer AMM-Bescheinigung eine Kopie Ihres Arztzeugnisses beizulegen. BNF wird dieses zusammen mit der AMM-Bescheinigung an Ihre Arbeitslosenkasse weiterleiten.

Bei einem Unfall:

Melden Sie den Unfall Ihrer Arbeitslosenkasse. Diese trifft die notwendigen Absprachen mit der SUVA und schickt Ihnen das Formular für die Unfallmeldung, das von Ihrem Arzt ausgefüllt werden muss.

Wenn ein Tag, der als Arbeitstag geplant war, auf einen offiziellen Feiertag in dem Kanton fällt, in dem Sie arbeiten.

Wochenendarbeit ist nach den Regelungen der RAVs grundsätzlich nicht erlaubt. Bitte kontaktieren Sie Ihre BNF-Beraterin / Ihren BNF-Berater, falls Ihre Projektleitung von Ihnen erwartet, dass Sie am Wochenende arbeiten.

Mit dem Code K, unabhängig davon, ob Sie online stattfindet oder nicht.

Falls Sie Fragen zur AMM-Bescheinigung oder zu den Spesen haben, die in diesen FAQs nicht beantwortet werden, rufen Sie uns bitte an unter 031 684 57 11 oder senden Sie eine E-Mail an: info.bnf@unibe.ch

Spesen und Transportkosten

Ihre Arbeitslosenkasse erstattet die Kosten für Transport (nur von Ihren Wohnort bis zu Ihrem BNF-Projekteinsatzplatz) und Verpflegung am Ort Ihres Projekteinsatzes/Kurses/Coachings nach den Angaben auf Ihrer AMM-Bescheinigung, ausser wenn Sie im Kanton Freiburg wohnen*.  

Bitte beachten Sie, was die Spesen angeht, die Regelungen in den untenstehenden Rubriken.  

Hinweis: Die Reisekosten zum Durchführungsort Ihres Kurses/Coachings werden nur dann erstattet, wenn dieser ein anderer ist als der Ort des Projekteinsatzes. Wenn die Standorte gleich sind, kumulieren Sie bitte die Kosten nicht in den 2 Zeilen der Tabelle "Kostenerstattung".

*Kantonale Regelung für Teilnehmer*innen aus dem Kanton Freiburg: Die Kosten für den Transport zum Projektplatz/Kurs/Coaching werden im Voraus pauschal vom RAV berechnet. Sie brauchen auf der AMM-Bescheinigung nicht mehr erfasst zu werden, und BNF benötigt in diesem Fall keine Nachweise. Behalten Sie aber die Quittungen, für den Fall, dass Ihre Arbeitslosenkasse diese einfordert.

Die Spesen müssen in der Rubrik „Spesenvergütung“ der AMM-Bescheinigung erfasst werden, in den entsprechenden Feldern. Bitte berechnen Sie das Total.

Im entsprechenden Feld in der Rubrik „Spesenvergütung“ = „Verpflegungskosten“.  

Es handelt sich um einen Pauschalbetrag von CHF 15/Tag. Dieser wird nur ausbezahlt, wenn Sie den gesamten Tag am Projekteinsatzplatz oder am Durchführungsort des Kurses/Coachings verbracht haben (also bei folgenden Kombinationen von Codes auf der AMM-Bescheinigung: XX, XK, KK, KX).

Im entsprechenden Feld in der Rubrik „Spesenvergütung“:   
     - Für das Projekt: „Transportkosten Projektort“     
     - Für Kurse/Coachings: „Transportkosten Kursorte“  

Die Arbeitslosenkasse vergütet die günstigste Lösung mit dem öffentlichen Verkehr, 2. Klasse. Bitte berechnen Sie diese günstigste Lösung, bevor Sie sich für eine der folgenden Varianten entscheiden:
- Tagestickets=>Preisberechnung hier
- Strecken-Abo für einen Monat=>Preisberechnung hier
- ein GA für mindestens 6 Monate (CHF 355/Monat) =>mehr Infos hier
- ein Monats-GA (CHF 440/Monat) =>mehr Infos hier  

Wichtige Hinweise:
Halbtax-Abo:
- Wenn Sie schon ein Halbtax-Abo besitzen, werden die einzelnen Tickets von der Arbeitslosenkasse zurückerstattet.
- Wenn Sie ein Halbtax-Abo kaufen möchten: Beachten Sie bitte, dass dieses nicht von der Arbeitslosenkasse erstattet wird.  

Strecken-Abos für einen Monat:
- Wenn Sie ein Streckenabo für einen Monat kaufen möchten: Beachten Sie bitte, dass die nicht verwendeten Tage nicht erstattet werden, falls Sie ihr Projekt unterbrechen oder beenden.
- Wenn Sie mitten in einem Monat ein Projekt beginnen, können Sie den Preis eines ganzen Monatsabos angeben.  

Das Generalabonnement (GA) / Monast-Generalabonnement :
- Das GA für mindestens 6 Monate (CHF 355/Monat) oder das Monats-GA (CHF 440/Monat) sind nur selten die günstigsten Lösungen.
- Wenn Sie bereits eines der beiden GAs besitzen, können Sie dieses benutzen, aber die Arbeitslosenkasse wird Ihnen nur den Betrag, der der günstigsten Lösung für die Strecke entspricht, erstatten. Organisieren Sie sich die entsprechenden Preisbestätigungen für die AMM-Bescheinigung.
- Wenn Sie ein GA für 6 Monate oder ein Monats-GA kaufen möchten: Bitte beachten Sie, dass die nicht verwendeten Monate/Tage nicht erstattet werden, falls Sie ihren BNF-Projekteinsatz unterbrechen oder beenden.
- Wenn Sie mitten in einem Monat einen Projekteinsatz beginnen, können Sie den Preis für einen ganzen Monat angeben.

Erfasst werden die Spesen auf der AMM-Bescheinigung in der Rubrik „Spesenvergütung“:     
     - Für das Projekt: „Transportkosten Projektort“     
     - Für Kurses/Coachings: „Transportkosten Kursorte“ 

Im Allgemeinen erstattet die Arbeitslosenkasse das Äquivalent derselben Strecke mit dem öffentlichen Verkehr (2. Klasse). Den Preis können Sie auf der Webseite der SBB berechnen.

Eine Erstattung von 0.50 CHF per Kilometer ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss Ihnen vom RAV ausdrücklich bewilligt werden. Wenn Sie sich in einer der nachfolgenden Situationen befinden, besprechen Sie dies mit Ihrer Kontaktperson beim RAV, bevor Sie das Projekt beginnen:

  • Reisezeit >4 Std./Tag mit dem ÖV für Hin-und Rückreise
  • Zufahrt mit dem ÖV nicht möglich
  • Viel längere Fahrzeit mit dem ÖV als mit dem Auto

Im entsprechenden Feld in der Rubrik „Spesenvergütung“:     
     - Für das Projekt: „Transportkosten Projektort“     
     - Für Kurses/Coachings: „Transportkosten Kursorte“  

Wenn Sie mit dem Velo zum Ort des Projekts/Kurses/Coachings fahren, können Sie sich die entsprechenden Kosten eines Tickets für den öffentlichen Verkehr erstatten lassen (2. Klasse). Den Preis können Sie auf der Webseite der SBB berechnen.

Für Verpflegungskosten=> NEIN
Für Verpflegungskosten am Ort Ihres Projekteinsatzes/Kurses/Coachings brauchen Sie keine Nachweise, da es sich um einen Pauschalbetrag handelt.  

Kosten für den Transport zum Projektplatz (öffentlicher Verkehr, Privatauto, Velo) => JA  
Sie müssen, zusammen mit Ihrer AMM-Bescheinigung, die Nachweise für die Transportkosten einreichen: Tagesticket (1 Nachweis genügt, falls Sie immer dieselbe Strecke zurücklegen), Rechnung für das Monats-GA, Rechnung für das GA, Rechnung für das Streckenabo). Falls Sie Ihre Tickets oder Abos online kaufen, genügen ein Screenshot oder eine Kopie der Preisberechnung auf einer der Seiten, auf die wir in der folgenden Rubrik hinweisen: „Wie muss ich meine Kosten für den Transport im öffentlichen Verkehr berechnen und eintragen?“  

Kosten für den Transport zum Ort eines Kurses oder Coachings (öffentlicher Verkehr, Privatauto, Velo) => NEIN
Sie brauchen keine Nachweise für Transportkosten zum Ort eines Kurses oder Coachings beizulegen. Aber bewahren Sie diese dennoch auf, für den Fall, dass Ihre Arbeitslosenkasse danach fragt.

Nein, Spesen für Vorstellungsgespräche werden nicht erstattet.