Für anmeldende Stellen
BNF unterstützt Stellensuchende mit Hochschulabschluss darin, sich (neu) zu orientieren, ihren beruflichen Fokus zu finden und ihre Netzwerkstrategien zu entwickeln.
BNF verfügt schweizweit über ein grosses Netzwerk an Projektplätzen in öffentlichen Institutionen, Nonprofit-Organisationen und Firmen. Stellensuchende haben die Möglichkeit, im regulären Arbeitsmarkt befristet an einem BNF-Projekt mitzuarbeiten.
BNF-Projektmitarbeit
Ausgerichtet auf die persönliche Bewerbungsstrategie kann ein passendes BNF-Projekt gesucht werden. Ein BNF-Projekt ist eine befristete Mitarbeit von maximal sechs Monaten in einer öffentlichen Institution, einer Nonprofit-Organisation oder Firma mit dem Zweck, die Positionierung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Schweizweit stehen BNF-Projekte im öffentlichen oder Nonprofit-Bereich (PvB) oder in der Privatwirtschaft (Berufspraktikum) zur Verfügung.
Kurse und Coaching
Während des BNF-Projekts kann das Kurs- und Coachingangebot von BNF genutzt werden, in gewissen Kantonen bereits während der Projektsuche (BNFstart).
Rahmenbedingungen
Während des BNF-Projekts erhalten die BNF-Teilnehmenden in der Regel weiterhin ihr Taggeld der Arbeitslosenkasse sowie eine Rückvergütung der Spesen für Transport und Mittagsverpflegung.
Im BNF-Projekt ist ein Fünftel der Zeit für die Stellensuche reserviert.
In Absprache mit der Projektleitung verfassen die Teilnehmenden eine Zielvereinbarung, einen kurzen Zwischenbericht sowie einen Schlussbericht. Die zuweisenden Institutionen erhalten eine Kopie davon. Monatlich wird eine Zeiterfassung eingereicht.
Ein BNF-Projekt kann jederzeit zugunsten einer neuen Anstellung beendet werden. Am Ende eines BNF-Projekts erhalten die Teilnehmenden in der Regel ein von der Partnerorganisation ausgestelltes Arbeitszeugnis.
Kosten
BNF ist ein nationales Qualifizierungsprogramm, das vom SECO finanziert wird. Deshalb sind die Leistungen von BNF für Personen, die über ein RAV zu BNF kommen, für die Kantone in der Regel kostenlos.
Für andere Institutionen (DCC-Programm der Universität Bern, Sozialdienst oder IV) werden die Kosten nach vorgängiger Absprache (Kostengutsprache) in Rechnung gestellt. Bei Fragen zur Finanzierung erteilt die Zweigstelle der jeweiligen Region Auskunft.
